Schule

Pestalozzischule Leer, Ulrichstraße 19, 26789 Leer

Klicken Sie bitte hier, um eine Wegbeschreibung abzurufen und Routen anzusehen.

Der Eingang für die Schüler und Besucher erfolgt über die Wiardastraße.

Berufsorientierung im Förderschwerpunkt Lernen

Die berufsvorbereitenden Maßnahmen der Förderschule Lernen schließen an die Primarstufe an und sollen den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern. In allen Lernbereichen des Schullebens findet eine berufsvorbereitende Bildung satt. Die Eingliederung in den Arbeitsprozess sehen wir als wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe von Jugendlichen an der Gesellschaft und ist ein wichtiges Ziel unserer Schule.

Neben dem schulischen Unterricht soll durch spezielle berufsvorbereitende Maßnahmen die Zielsetzung erreicht werden. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgeführt:

Klassenübergreifend: Teilnahme am Zukunftstag, Betreibsbesichtigungen, weitere Maßnahmen

Klasse 7: Potenzialanalyse und Praxistage bei der Kreishandwerkerschaft Leer

Klasse 8: zweiwöchiges Praktikum, Praxistage an der BBS

Klasse 9: dreiwöchiges Praktikum

Klasse 10: dreiwöchiges Praktikum

Beispiel für weitere berufsorientierende Maßnahmen:

Im Rahmen der vertieften Berufsorientierung haben 8 Schüler/innen der 8. und 10. Klassen der Pestalozzischule Leer am Projekt "Erstellen eines Chilldecks" teilgenommen. Unter Anleitung von Herrn Konjer und Herrn Günter von der Kreishandwerkerschaft Leer und der Förderschullehrkraft Frau Krieger haben sie selbstständig eine Sitzgelegenheit für den Schulhof der Pestalozzischule hergestellt.

Weiterhin wurden die in die Jahre gekommenen Bänke auf dem Schulhof restauriert und neu verkleidet.

Die Schüler/innen erwarben dabei verschiedene Kompetenzen im Bereich der Holzverarbeitung.

Gefördert wurde das Berufsorientierungsprojekt durch die Agentur für Arbeit sowie einer Spende von 2000 Euro von der Stiftung BoJe (Berufsorientierung für Jugendliche in Ostfriesland) an die Pestalozzischule Leer.

Erstellen eines Chilldecks

Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Berufsschule und Beruf

Allgemein bildende Schulen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zur Aufnahme einer Berufstätigkeit zu befähigen und sie auf eine begründete Berufswahlentscheidung vorzubereiten. An der Pestalozzischule führen wir berufsorientierende Maßnahmen entsprechend den Fördermöglichkeiten und dem Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler in Anlehnung an die Bestimmungen für die Hauptschule durch. Die berufsvorbereitenden Maßnahmen und die Unterstützung unserer Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in den Beruf sind die Schwerpunktthemen in den Klassen 7-10.

Außerschulische Lernorte haben im Fach Wirtschaft einen besonderen Stellenwert, da sie reale Begegnungen mit der Arbeitswelt und Einblicke in sie ermöglichen, z. B. durch Betriebserkundungen, Zukunftstag (Girls / Boysday), Praxistage und Betriebspraktika, wobei das Betriebspraktikum eine zentrale Rolle einnimmt.

Inhalte und Themen aus dem Bereich der Arbeitswelt und der Berufswahlvorbereitung werden fächerübergreifend in verschiedenen Unterrichtsfächern erarbeitet. Grundsätzlich tragen alle Fächer zu diesem Ziel bei. Schwerpunkte bilden die Fächer Wirtschaft, Deutsch, Mathematik, Technik, Physik/Chemie, Hauswirtschaft und Textiles Gestalten.
Um überhaupt eine "Arbeitsfähigkeit" zu erreichen, nehmen das Erlernen und Einüben der sog. Schlüsselqualifikationen wie Sprechen/Zuhören, Schreiben, Ehrlichkeit, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Umgangsformen, Verschwiegenheit, Lernwilligkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen/ Frustrationstoleranz, Selbstständigkeit/Selbstorganisation und Kritikfähigkeit einen immer größeren Raum ein.
Die Bewährung im Betriebspraktikum ist oftmals die einzige Möglichkeit, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu bekommen.
Als wesentliches Ziel betrachten wir dabei, dass unsere Schülerinnen und Schüler eine begründete Berufswahlentscheidung treffen, eine Ausbildungsstelle oder aber einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt antreten und sich in der Berufswelt zurechtfinden können.

In der Pestalozzischule stehen die praktische Arbeit und der Umgang mit Arbeitsgeräten und Maschinen im Mittelpunkt.

Im Fach Textiles Gestalten lernen die Schülerinnen und Schüler sowohl theoretisch als auch praktisch den sach- und fachgerechten Umgang mit der Nähmaschine. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten sie einen Nähmaschinen - Führerschein, der ihnen das fachgerechte und selbstständige Nähen erlaubt.

Im Werk- und Technikunterricht werden den Schülerinnen und Schülern Fertigkeiten u.a. in den Bereichen Werkzeugkunde, Konstruieren, Bearbeiten von verschiedenen Werkstoffen (Holz, Metall, Kunststoff, Stein) vermittelt. Ab Klasse 7 erwerben die Schülerinnen und Schüler den "Bohrmaschinen - Führerschein" und ab Klasse 8/9 den Löt Führerschein.

Seit Herbst 2009 besteht eine Schülerfirma. Im Mai 2010 übernahm die Schülerfirma den Schulkiosk. Aufgaben dabei sind unter anderem Einkauf, Verkauf, Buchführung, Rechnungen schreiben, Angebote einholen usw. Außerdem werden Aufträge für Catering übernommen, z.B. Zubereitung von Frühstück bei Geburtstagen von Kollegen. Des Weiteren hat die Schülerfirma die Verpflegung bei Schulveranstaltungen übernommen: Fußballturnier, Tag der offenen Tür und Weihnachtsbasar.

Die Berufsorientierung ist eingebettet in ein Netzwerk mit Kooperationspartnern und Projekten.

Klicken Sie unten auf die Webadresse für weitere Informationen zu diesen Themen.

www.berufsweg.de

Schulordnung der Pestalozzischule Leer

Wenn du unsere Schule besuchst, gelten auch für Dich unsere Schulregeln!

Das Zusammenleben an einer Schule erfordert eine gewisse Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Ordnung. Die Schulordnung soll uns dabei helfen.

Die meisten Punkte werden für dich selbstverständlich sein, trotzdem müssen sie aufgeführt werden, da im Schulalltag oft einiges vergessen wird.


Verhalten vor dem Unterricht

- Als Schulweg gilt der direkte Weg von zu Hause zur Schule.
- Zur ersten Stunde beginnt der Unterricht pünktlich um 07.40 Uhr.
- Die 6. Stunde endet um 12.55 Uhr.
- In der Zwischenzeit ist das Schulgelände ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht zu verlassen.
- Beim 1. Gong machen sich Schüler und Lehrer auf den Weg zum Unterrichtsraum, damit der Unterricht mit dem 2. Gong beginnen kann.
- Abfälle sind weder auf dem Schulweg in den Straßen noch in den Pausen auf den Nachbargrundstücken zu hinterlassen.
- Schüler, die von ihren Eltern mit dem Auto gebracht werden, halten in der Wiardastraße.
- Fahrradfahrer sollten aus Rücksicht auf die Fußgänger an der Pforte vom Rad absteigen.


Verhalten im Unterricht

- Im Unterricht sollt ihr euch an die Klassenregeln in eurer Klasse halten.


Verhalten in den kleinen Pausen

- Die kleinen Pausen können dazu genutzt werden, um Unterrichts- und Fachräume zu wechseln und die Toilette aufzusuchen.


Verhalten in den Hofpausen

- Während der Hofpausen gehen alle Schüler auf den Schulhof, Ausnahmen sind individuelle Absprachen mit den Lehrkräften.
- Die Schüler gehen möglichst während der Pause zur Toilette.
- Der Schulhof wird während der Pause ohne Erlaubnis der aufsichtführenden Lehrkraft nicht verlassen.
- Der Sandbereich (Schaukel) und der Rasenbereich hinter dem Pavillon ist nur für die Schüler der Klasse 5/6 vorbehalten.
- Für Papier und andere Abfälle gibt es Körbe. Helft mit, den Schulhof sauber zu halte.
- Das gegenseitige Bewerfen mit Schneebällen, Tannenzapfen und anderen Gegenständen ist nicht erlaubt.
- Ausgeliehene Spielgeräte sind nur ihrer Funktion gemäß zu benutzen.
- Auf dem Schulhof werden nur solche Spiele gespielt, die nicht zu Unfällen führen können.
- Fußballspielen ist nur auf dem Bolzplatz und für die jüngeren Schüler auf dem Rasenplatz hinter dem Pavillon erlaubt. Es soll nach fairen Regeln gespielt werden. Zum Basketballspiel sind die Körbe vorgesehen.
- Bei den Ballspielen ist darauf zu achten, dass keine Schüler/innen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden.
- Die Schüleraufsichten sind zuständig für die Aufsicht in der Pausenhalle, in den Gängen des Schulgebäudes und in den Schülertoiletten. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Am Kiosk können Schüler Getränke u.a. kaufen, um daraufhin wieder auf den Schulhof zu gehen.
- Die Belästigung von Nachbarn durch Beschimpfungen oder das Werfen von Gegenständen über den Zaun auf ihre Grundstücke ist zu unterlassen.


Ordnung in der Schule

- Das Eigentum unserer Schule und Eurer Mitschüler wird sorgfältig behandelt und darf nicht mutwillig zerstört werden.
- Mäntel und Jacken werden an die Garderobenhaken gehängt.
- Jeder Schüler ist verantwortlich für die Sauberkeit an seinem Platz, aber auch für den Unterrichtsraum. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, der Raum ausgefegt, die Fenster geschlossen und die PCs heruntergefahren.
- Das Kaugummikauen oder ähnliches ist im Unterricht verboten.
- Das Rauchen ist innerhalb und außerhalb des Schulgeländes absolut verboten.
- Das Tragen von Kappen und Mützen unterbleibt im Unterricht.
- Auf dem Schulgelände besteht ein Handy- und MP3-Player-Verbot.


Regenpausen

- In der Regenpause halten sich die Schüler im Lichthof und Pausengang oder unter Aufsicht in der Klasse auf.
- Das Toben auf den Fluren und Treppenaufgängen ist zu unterlassen.
- Die Schüler können sich am Kiosk oder einem anderen Essensangebot verpflegen.


Verhalten nach dem Unterricht

- Nach Unterrichtsende gilt der direkte Weg von der Schule nach Hause.
- Schüler, die nach der 6. Stunde an einer AG teilnehmen, werden von unseren Mitarbeitern betreut und haben die Möglichkeit eine kleine Mahlzeit zu sich zu nehmen. (siehe Aushang "Pizzabestellung")
- Die übrige Zeit bis zum Beginn ihrer AG können sie unter Aufsicht auf dem Schulhof oder im Schülercafe spielen.
- Schüler, die an keiner AG teilnehmen, gehen direkt nach ihrem Unterricht nach Hause. Sollte Zeit wegen der Bus-Abfahrzeiten überbrückt werden, werden die Schüler in der Schule betreut.
- Im Bus und Taxi vermeiden die Schüler Streit.


Grundsätze für das Miteinander

An unserer Schule werden Schlägereien nicht geduldet. Jeder Schüler hat ein Recht darauf, nicht angegriffen zu werden. Daher gelten für alle folgende Gebote:

- Wir greifen unsere Mitschüler weder mit Worten (z.B. Beleidigungen) noch mit Taten (z.B. Schubsen) an.
- Opfer gewalttätiger Handlungen dürfen mit der Hilfe der Erwachsenen rechnen. Wir empfehlen Euch, immer Lehrer einzuschalten. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass entstandener Schaden wiedergutgemacht wird.
- Zum Streitschlichten ist der/die aufsichtführende Lehrer/in da.
- Wer gewalttätige Handlungen meldet, ist kein Petzer!

Entschuldigungen und Wiedergutmachungen sind erwünscht.

Wer sich gewalttätig verhält, muss mit diesen Folgen rechnen:

- Anfertigen schriftlicher Arbeiten
- Übernahme gemeinnütziger Aufgaben wie Papieraufsammeln, Aufräum- und Putzarbeiten u. ä.
- Ausschluss von der Pause
- Ausschluss vom Unterricht (1 3 Tage)
Bei tätlichen Angriffen (z. B. gezielter Schlag ins Gesicht) wird der Ausschluss vom Unterricht sofort ausgesprochen (mögliche Anzeige).
- Ausschluss vom Schulbesuch bis 3 Wochen -
- Verweis in eine Parallelklasse
- Verweis an eine andere Schule
- Verweis von allen Schulen

Die Schulordnung orientiert sich am Leitbild der Pestalozzischule Leer und wird ergänzt durch
- die Schulhofordnung,
- die Regeln für die Ausleihe der Spielgeräte und
- die Toilettenordnung.


Leer, 18.08.2018


B. Dudzik, Schulleiter






Schulhofordnung der Pestalozzischule Leer

Regeln für die Spielehütte

Regeln zur benutzung der toiletten

Sie können die Dateien hier als PDF-Datei herunterladen.

Der vormittägliche Unterricht und die Erziehungsarbeit muss unterstützt werden durch pädagogische Angebote im Nachmittagsbereich. Hierbei grenzt sich der Vormittag, bei dem der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen liegt, zum Nachmittag ab, da im Nachmittagsbereich der Schwerpunkt auf Spaß, Gemeinschaft und die Erziehung und weniger auf der Vermittlung von Wissen im herkömmlichen Sinne liegt. Diese pädagogische Arbeit ergänzt die Vormittagsarbeit und entlastet diese wesentlich.

Der Ganztagsschulbetreib enthält das wichtige Element der Freiwilligkeit. Erst diese Freiwilligkeit an der Teilnahme lässt es auch für viele Erziehungsberechtigte attraktiv erscheinen, die vom Pflichtcharakter anderer Schulformen abgeschreckt würden.

Im aktuellen Schuljahr bietet die Pestalozzischule Leer folgende Nachmittagsangebote an.

Unterrichtszeiten der Pestalozzischule Leer


1. Stunde 7.40 Uhr bis 8.25 Uhr

2. Stunde 8.25 Uhr bis 9.10 Uhr

3. Stunde 9.35 Uhr bis 10.20 Uhr

4. Stunde 10.20 Uhr bis 11.05 Uhr

5. Stunde 11.20 Uhr bis 12.05 Uhr

6. Stunde 12.10 Uhr bis 12.55 Uhr

7. Stunde 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr

8. Stunde 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr

Aufgaben des Schulvorstandes

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 3),

4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer Ganztagsschule (§ 23 Abs. 1 Satz 1) oder eines Ganztagsschulzugs (§ 23 Abs. 5 Satz 1),

5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),

6. das Führen der Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4 Satz 1) und das Führen des 3. und 4. Schuljahrgangs als pädagogische Einheit (§ 6 Abs. 4 Satz 3),

7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),

8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),

9. die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10 a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,

10. die Ausgestaltung der Stundentafel,

11. Schulpartnerschaften,

12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),

13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),

14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie

15. Grundsätze für

a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,

b) die Durchführung von Projektwochen,

c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und

d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

(4) 1 Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. 2 Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Weitere Informationen und gültige Fassung der Vorschriften aus dem Niedersächsischen Schulgesetz.

Der Schulvorstand der Pestalozzischule Leer

Lehrkräfte

Eltern

Schüler

Herr Dudzik

Frau Heibült

Ina Hüser

Frau Reichel

Frau Höger

Emelie Fietz

Herr Wilken

Herr Nicht

 

Frau Milde